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   OLG Saarbrücken, 13.02.1975 - Ss 123/74   

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OLG Saarbrücken, 13.02.1975 - Ss 123/74 (https://dejure.org/1975,807)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.02.1975 - Ss 123/74 (https://dejure.org/1975,807)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Februar 1975 - Ss 123/74 (https://dejure.org/1975,807)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1613
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Köln, 04.06.1999 - Ss 217/99
    Sie eröffnet die Möglichkeit, das Verwerfungsurteil daraufhin zu überprüfen, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt hat oder ob er seine Aufklärungspflicht verletzt und deshalb seiner Entscheidung nicht alle in diesem Zeitpunkt erkennbaren Entschuldigungsgründe zugrunde gelegt hat (vgl. Senge a.a.O. Rdnr. 63 f. m. w. Nachw.; Göhler a.a.O.; vgl. zu § 329 StPO: OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614 m. w. Nachw.; OLG Hamm NJW 1963, 65; Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 337 Rdnr. 92; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 329 Rdnr. 48).

    Soweit mit der Rechtsbeschwerde (bzw. in Fällen des § 329 Abs. 1 StPO: mit der Revision) geltend gemacht wird, der Betroffene (bzw. Angeklagte) sei entgegen der Ansicht des Tatrichters genügend entschuldigt gewesen und das Gericht habe einen gegebenen Entschuldigungsgrund anerkennen und als solchen rechtlich werten müssen, kann das Rechtsmittelgericht nur aufgrund des Urteilsinhalts selbst überprüfen, ob die Annahme einer fehlenden oder ungenügenden Entschuldigung zutreffend ist oder nicht (OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614; OLG Bremen NJW 1962, 881 u. StV 1987, 242 ; OLG Hamm NJW 1963, 65, 66; OLG Karlsruhe NStZ 1982, 433; KG GA 1973, 29, 30 f.).

    Es muß also angegeben werden, welcher - eine genügende Entschuldigung abgebende - Umstand hätte aufgeklärt werden sollen, welche Beweismittel dazu hätten benutzt werden können und welche Gesichtspunkte das Gericht zu dieser weiteren Aufklärung hätten drängen müssen; ferner ist mitzuteilen, welche dem Beschwerdeführer günstige Tatsache die unterlassene Beweiserhebung ergeben hätte, wobei es nicht genügt, ein günstiges Ergebnis lediglich als möglich hinzustellen (st. Senatsrechtsprechung; vgl. Senat VRS 83, 444, 445 u. VRS 78, 467, 468; ebenso OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614; KG GA 1974, 116, 117; KMR-Paulus § 329 Rdnr. 68; Gollwitzer, in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 329 Rdnr. 99; Rautenberg a.a.O. Rdnr. 52; Bick StV 1987, 273, 274).

    Erst wenn dem Gericht Tatsachen bekannt geworden sind, die einen konkreten Hinweis für einen Entschuldigungsgrund geben (OLG Stuttgart Justiz 1981, 288; Senat NJW 1982, 2617), muß es dem im Rahmen der Aufklärungspflicht nachgehen (Göhler a.a.O. § 74 Rdnr. 31) und Nachforschungen im Wege des Freibeweises anstellen (Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, § 74 Rdnr. 44; OLG Düsseldorf VRS 74, 284, 285 u. NStZ 1984, 331; OLG Hamm NJW 1965, 410; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613).

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2019 - Ss 44/19

    Bei einem Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO führt die Sachrüge nur

    d) Nur soweit die Verfahrensrüge zulässig erhoben ist, hat das Revisionsgericht im Wege des Freibeweises die für die Beurteilung des Ausbleibens des Angeklagten erforderlichen Feststellungen selbst zu treffen und in eigener Würdigung darüber zu befinden, ob die von ihm festgestellten Tatsachen eine genügende Entschuldigung abgeben (vgl. z.B. BGHSt 28, 384; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613; Thüring. OLG Beschluss vom 7. November 2007 - 1 Ss 273/07 - juris; Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - Ss 18/2018 (17/18) - ).

    e) Wird dagegen (unsubstantiiert) nur die unrichtige Anwendung des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO gerügt - hierfür reicht es aus, dass sich dem Revisionsvorbringen entnehmen lässt, dass der Angeklagte etwa die Verkennung der Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung rügen will, oder ausgeführt wird, das Ausbleiben des Angeklagten habe nicht als unentschuldigt angesehen werden dürfen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 10.01.2006 - 2 Ss 509/05, juris Rn. 7; Beschl. v. 24.01.2017 - III-1 RVs 97/16, juris Rn. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 07.01.2016 - 2 Rev 87/15 - 1 Ss 166/15, juris Rn. 6; KK-StPO/Paul, a. a. O., § 329 Rn. 14; SK-StPO/Frisch, a. a. O., § 329 Rn. 68, 70) - kann das Revisionsgericht - ähnlich wie bei der Anwendung des sachlichen Rechts - nur feststellen, ob das Berufungsgericht die vorliegenden Entschuldigungsgründe überhaupt geprüft, im Urteil genügend dargestellt, die Rechtsbegriffe des Ausbleibens oder der genügenden Entschuldigung rechtlich zutreffend gewürdigt hat und ob die Feststellungen auch die übrigen Voraussetzungen einer Verwerfung der Berufung nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO (keine zulässige Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger) tragen (vgl. KG JR 1992, 347; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614; OLG Karlsruhe NJW 1972, 1871; OLG Hamburg, a. a. O., juris Rn. 8 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 329 Rn. 48; Löwe-Rosenberg/Gössel, a.a.O., Rn. 102; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. die vorgenannten Entscheidungen).

  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Sie eröffnet die Möglichkeit, das Verwerfungsurteil daraufhin zu überprüfen, ob der Tatrichter den Rechtsbegriff der genügenden Entschuldigung verkannt hat oder ob er seine Aufklärungspflicht verletzt und deshalb seiner Entscheidung nicht alle in diesem Zeitpunkt erkennbaren Entschuldigungsgründe zugrunde gelegt hat (vgl. SenE v. 04.06.1999 - Ss 217/99 B - = NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370 [371] m. w. Nachw.; vgl. zu § 329 StPO: OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614 m. w. Nachw.; OLG Hamm NJW 1963, 65; Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 337 Rdnr. 92; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 329 Rdnr. 48).

    Es muss also angegeben werden, welcher - eine genügende Entschuldigung abgebende - Umstand hätte aufgeklärt werden sollen, welche Beweismittel dazu hätten benutzt werden können und welche Gesichtspunkte das Gericht zu dieser weiteren Aufklärung hätten drängen müssen; ferner ist mitzuteilen, welche dem Beschwerdeführer günstige Tatsache die unterlassene Beweiserhebung ergeben hätte, wobei es nicht genügt, ein günstiges Ergebnis lediglich als möglich hinzustellen (st. Senatsrechtsprechung; vgl. SenE v. 07.07.1992 - Ss 268/92 B - = VRS 83, 444 [445]; SenE v. 23.01.1990 - Ss 9/90 Z - = VRS 78, 467 [468]; SenE v. 04.06.1999 - Ss 217/99 B - = NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370 [374]; ebenso OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613 [1614]; KG GA 1974, 116 [117]; KMR-Paulus § 329 Rdnr. 68; Bick StV 1987, 273 [274]).

  • OLG Köln, 26.02.2002 - Ss 45/02

    Strafprozessordnug: rechtzeitig vor dem Termin dem Gericht übermitteltes

    Das Gericht hat seiner Entscheidung alle in diesem Zeitpunkt erkennbaren Entschuldigungsgründe zugrundezulegen und diese im Urteil zu erörtern (vgl. SenE v. 04.06.1999 - Ss 217/99 B - = NStZ-RR 1999, 337 = VRS 97, 370 [371] m. w. Nachw.; SenE v. 11.01.2002 - Ss 503/01 B - vgl. zu § 329 StPO: OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614 m. w. Nachw.; OLG Hamm NJW 1963, 65; LR-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 337 Rn 92; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 329 Rn 48).
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    In der Sache selbst tritt der Senat der bisher herrschenden Rechtsprechung, wie sie in den genannten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm, Koblenz und Celle zum Ausdruck kommt, bei (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1969, 476 [OLG Karlsruhe 21.10.1968 - 3 Ss 90/68]; KG GA 1973, 29; BayObLG bei Ruth DAR 1973, 211; OLG Frankfurt/Main NJW 1974, 1151; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1614 [OLG Saarbrücken 13.02.1975 - Ss 123/74]).
  • OLG Nürnberg, 19.01.2009 - 2 St OLG Ss 259/08

    Verwerfungsurteil des Berufungsgerichts: Anforderungen an die mit der Revision

    Damit sind die erkennbaren Beweismittel und diejenigen Umstände angegeben, die das Berufungsgericht zur weiteren Sachaufklärung hätten drängen müssen (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614; Gössel in: Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 329 Rn. 100 a.E.).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 1 Ss 19/08

    Einspruch, Verwerfung, Urlaub, Entschuldigung

    Dies mag zwar lästig sein, liegt aber gemessen an der vorrangigen Pflicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung im Bereich des Zumutbaren (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 1975, 1613, 1615).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Der Revisionsbegründung ist jedenfalls das Angriffsziel der Rüge in ausreichender Weise zu entnehmen, zumal da der Sache nach eine Aufklärungsrüge erhoben wird, die sich auf Verletzung der Aufklärungspflicht in bezug auf das ärztlich attestierte Entschuldigungsvorbringen richtet (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1999, 337, 338; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613, 1614).
  • OLG Hamm, 10.10.2003 - 2 Ss OWi 598/03

    Akteneinsicht, während der Hauptverhandlung; Aussetzung der Hauptverhandlung;

    Vorliegend hat der Betroffene zwar den Inhalt des in der Hauptverhandlung gestellten Aussetzungsantrags mitgeteilt sowie dargelegt, dass das Amtsgericht daraufhin eine Entscheidung nicht getroffen habe, was der Beschränkung der Verteidigung durch einen Beschluss des Gerichts, durch den die Aussetzung der Hauptverhandlung abgelehnt worden wäre, gleich stehen würde (vgl. dazu Hanack in Löwe-Rosenberg, 25. Aufl., § 338 Rn. 129; OLG Saarbrücken NJW 1975, 1613).
  • OLG Koblenz, 23.03.2022 - 4 Ws 88/22

    Anforderungen an ein zulässiges Wiedereinsetzungsgesuch nach der Zustellung des

    Danach sind jedenfalls solche Ermittlungen geboten, die eine Entscheidung noch in derselben Hauptverhandlung zulassen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. 2 OLG 6 Ss 110/19 v. 04.09.2019; BayObLG, Beschl. 5 St RR 279/2002 v. 06.11.2002 - NStZ-RR 2003, 87; OLG Bamberg, Beschl. 3 Ss 118/07 v. 26.02.2008 - BeckRs 2008, 5252; OLG Saarbrücken, Beschl. Ss 123/74 v. 13.02.1975 - NJW 1975, 1613; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 255/99
  • OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97

    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unetschuldigten

  • KG, 24.07.2023 - 3 ORs 38/23

    Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO

  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des

  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ss 338/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des

  • OLG Brandenburg, 18.01.2023 - 1 OLG 53 Ss OWi 591/22

    Anforderungen an die Begründung der Rüge der Verletzung des Anspruchs auf

  • OLG Koblenz, 28.11.2006 - 2 Ss 350/06
  • OLG Saarbrücken, 28.02.1997 - 1 Ws 6/97
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